Der Artikel untersucht den Begriff „Investition“ unter bilateralen Investitionsverträgen und konzentriert sich auf vertragsbasierte Definitionsmodelle sowie deren Auswirkungen auf den Schutzbereich und die Streitbeilegungsmechanismen. Die Schiedsgerichtpraxis zeigt zwei Hauptansätze: den vertraglichen Begriff als abschließend zu betrachten und auf die gewöhnliche Bedeutung des Begriffs zurückzugreifen, indem allgemein akzeptierte Merkmale angewendet werden. Basierend auf gängigen BIT-Formulierungen analysiert die Studie zweistufige, unvollständige, zirkuläre und offene Definitionen. Sie argumentiert, dass für unvollständige und zirkuläre Klauseln die entscheidenden Indizien der Beitrag von Vermögenswerten, ein gewinnorientierter Zweck, eine bestimmte Dauer und die Übernahme von Investitionsrisiken sind, während der „Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung“ kein universelles Erfordernis darstellt. Diese Ergebnisse stimmen mit der russischen Vertragspraxis überein und bieten Orientierung zur Unterscheidung geschützter Projekte und Ansprüche, einschließlich der Qualifizierung von Eigentumsrechten, Lieferverträgen und finanziellen Verpflichtungen.
Dmitry Semenovich Belkin (Fri,) untersuchte diese Frage.