Eine der möglichen Betreuungsmodelle, in die Kinder, die Schutz benötigen, aufgrund von Pflegebedarf vermittelt werden können, ist der Pflegefamilienservice. Ziel des Pflegefamilienservices ist es, dass die Pflege für ein Kind, das von der biologischen Familie getrennt ist, vorübergehend von der Pflegefamilie bereitgestellt wird. Der Pflegefamilienservice sichert die Betreuung und Erziehung des Kindes unter der Aufsicht und Kontrolle der Behörde. Personen, die Pflegeeltern werden möchten, müssen zunächst den Pflegefamilienstatus beantragen, welcher von der Behörde vergeben wird. In bestimmten Fällen kann die Behörde den Status aufheben. Die Folgen der Statusaufhebung sind, dass diese Personen das Recht verlieren, ein Kind in ihre Obhut zu nehmen, und in Zukunft keine Kinder mehr platziert werden können. Bei Klagen gegen die Aufhebung des Status werden sie mit Urteilen konfrontiert, die besagen, dass die ordentliche Gerichtsbarkeit zuständig ist, während das Verwaltungsgericht in anderen Fällen als zuständig bestimmt wird. Es gibt viele Fälle, die jahrelang unentschieden bleiben. In dieser Studie wird die Herangehensweise des Verwaltungsgerichts, insbesondere die Begründungen des Urteils des Verwaltungsgerichts aus dem Jahr 2015, das die allgemeine Herangehensweise der Verwaltungsgerichtsbarkeit zeigt, analysiert, und die Entscheidungen des Uyuşmazlık Mahkemesi aus den Jahren 2023 bis 2025 werden ebenfalls untersucht. Die Verwaltungsgerichte entscheiden, dass die Klagen gegen die Statusaufhebung, da diese als privatrechtliche Handlung betrachtet wird, vor den ordentlichen Gerichten verhandelt werden müssen. Diese Auffassung der Verwaltungsgerichte ist jedoch nicht zutreffend. Der Pflegefamilienservice hat Folgen, die nicht nur im Privatrecht entstehen, sondern in einem öffentlichen Rechtsregime von großer Bedeutung sind. Zudem führt die bloße Existenz oder Aufhebung des Pflegefamilienstatus nicht zu rechtsverbindlichen Folgen im Privatrecht. Das Thema ist in erster Linie eine Frage des Verwaltungsrechts. Es muss anerkannt werden, dass die Verwaltungsgerichte in den Klagen zur Aufhebung des Pflegefamilienstatus zuständig sind. Die Entscheidungen des Uyuşmazlık Mahkemesi sind ebenfalls in diese Richtung gerichtet.
Memduh Cemil Şirin (Mon.) hat diese Frage untersucht.
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