Über die Hälfte der inhaftierten Personen berichten von einer Vorgeschichte psychischer Erkrankungen. Anhand der Theorie der zentralen Anliegen könnte es sein, dass Strafverfolger psychische Erkrankungen als verringern der Schuldfähigkeit und/oder als Erhöhung praktischer Einschränkungen betrachten, was potenziell zu kürzeren Strafen führen könnte. Aufgrund von Stereotypen über die Unberechenbarkeit psychischer Erkrankungen könnte es jedoch auch Bedenken hinsichtlich des Rückfallrisikos verstärken, was zu längeren Strafen führt. Darüber hinaus könnte die Sichtweise der Strafverfolger auf psychische Erkrankungen je nach Rasse, Geschlecht und deren Schnittmenge sowie je nach Art des Verbrechens variieren. Diese Studie nutzt fünf Wellen von Daten aus der Umfrage zu Gefangenen (1986–2016), um zu untersuchen, wie sich psychische Erkrankungen über die Zeit auf die Strafzumessung auswirken und wie sich diese Muster je nach Verbrechensart, Rasse, Geschlecht und deren Schnittmenge unterscheiden.
Piatkowska et al. (Wed,) untersuchten diese Frage.