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Ausnahmen von den Bundesvorschriften ermöglichen eine größere Flexibilität bei der Entlassungsplanung für Patienten mit Opioidgebrauchsstörung; jedoch fällt der Abgabe-Workflow außerhalb der standardmäßigen Krankenhausversorgung und kann schwierig umzusetzen sein.
Skogrand et al. (Mittwoch) untersuchten diese Frage.
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