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Es werden Empfehlungen zur Annahme eines menschenrechtsbasierten Ansatzes für die Entwicklung und Bereitstellung von psychischen Gesundheitsdiensten für Menschen mit ID gegeben. Dazu gehören verbesserte Richtlinien mit messbaren Ergebnissen, verbesserter Zugang zu Dienstleistungen über klare Überweisungswege und den Austausch von Ressourcen zwischen Behinderten- und psychischen Gesundheitsdiensten sowie eine verbesserte Servicebereitstellung durch Schulungs- und Bildungsinitiativen sowohl für die psychische Gesundheits- als auch für die Behindertenarbeitskräfte.
Evans et al. (Mon,) studierten diese Frage.