Von Jugendlichen produzierte sexuelle Bilder, allgemein als ‚Sexting‘ bezeichnet, werden unter dem Gesetz über unanständige Bilder von Kindern kriminalisiert. Interviews mit Praktikern von Jugendkriminalteams (YOT) zeigen, dass ihr Verständnis und ihre Reaktionen auf Jugend-Sexting in Annahmen über dessen Schäden und ‚Unangemessenheit‘ verwurzelt sind. Die Konstruktionen von Jugendlichen, die sexten, als ‚verletzlich‘ führten dazu, dass die Forschung diese als ‚entfernte Risiken‘ bezeichnet, wie z.B. Ausbeutung durch erwachsene Fremde, und diese als das ‚wahrscheinlichste‘ Risiko neu konzipiert wurden, was die wahrgenommene Notwendigkeit von ‚präventena‘ Maßnahmen der Jugendgerichtsbarkeit in allen Fällen im Namen des Schutzes rechtfertigte. Die Forschung plädiert für die Entkriminalisierung von einvernehmlichem Jugend-Sexting (mindestens), um Reaktionen außerhalb des Strafjustizsystems zu fördern, die Fragen der Privatsphäre und Zustimmung zentralisieren, jenseits von Vorstellungen von Kriminalität.
Charlotte English (Mon,) hat diese Frage untersucht.