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Im Rahmen einer umfassenderen E-Health-Strategie, die vor einem Jahrzehnt gestartet wurde, verabschiedete die Schweiz 2015 ein neues Bundesgesetz über die elektronischen Gesundheitsakten (EHR) der Patienten. Die Reform verlangt von den Krankenhäusern, interoperable EHRs anzunehmen, um den Datenaustausch und die Kooperation unter Gesundheitsdienstleistern zu erleichtern, was letztendlich zur Verbesserung der Versorgungsqualität und der Effizienz im Gesundheitssystem beiträgt. Die Annahme ist für Ambulanzen und privatärztliche Praxen freiwillig, die jedoch von den Patienten in Richtung EHRs gedrängt werden können. Letztere haben die volle Entscheidungsfreiheit bei der Wahl der Gesundheitsinformationen, die sie teilen möchten. Zudem wird der Datensicherheit besondere Aufmerksamkeit geschenkt. Trotz guter Absichten verlangsamten die hohe institutionelle und organisatorische Fragmentierung des Schweizer Gesundheitswesens sowie das Fehlen einer vollständigen Einigung mit den Interessenvertretern zu einigen kritischen Punkten der Reform den Annahmeprozess des Gesetzes. Insbesondere machten Pilotprojekte deutlich, dass die Teilnahme von Ambulanzen gering sein wird, es sei denn, es werden angemessene Anreize geschaffen. Zudem weisen die meisten Interessenvertreter darauf hin, dass die vorgeschlagene Strategie zur Finanzierung der technischen Umsetzung und Verwaltung von EHRs ein großes Manko darstellt. Nach zwei Jahren intensiver Vorarbeit trat das Gesetz im April 2017 in Kraft.
Pietro et al. (Fr,) untersuchten diese Frage.