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Eine Überprüfung der kollektiven Monographie „Interpretation des Rechts: Klassiker und Postklassiker“, herausgegeben von E. N. Tonkov und I. L. Chestnov, deren Autoren die Diskussion über das Objekt und den Zweck der Rechtsauslegung, die Rolle des Auslegers im Auslegungsprozess und die Möglichkeiten zur Überprüfung der aktuellen Auslegungsregeln fortsetzen. Die Monographie bestätigt die Aussichten eines postklassischen Forschungsprogramms und die Bedeutung der Erforschung spezifischer Probleme der Rechtswissenschaft unter Verwendung postklassischer Methodologie.
Nadezhda Nizhnik (Tue,) hat diese Frage untersucht.