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In seinem jüngsten Völkermordsurteil erörterte der Internationale Gerichtshof die Frage, ob die in Srebrenica von den bosnisch-serbischen Streitkräften begangenen Völkermordhandlungen der Bundesrepublik Jugoslawien (SRJ) zuzurechnen sind, wie von Bosnien behauptet. Er wandte den ‚effektiven Kontrolltest‘ an, der im Nicaragua-Fall formuliert wurde, und kam zu einem negativen Ergebnis. Das Gericht stellte auch fest, dass der breitere ‚Gesamtkontrolltest‘, der vom Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (ICTY) im Tadić-Fall formuliert wurde, aus zwei Gründen nicht anwendbar war. Erstens war der Test vom ICTY in Bezug auf die Frage vorgeschlagen worden, ob ein bewaffneter Konflikt international war und nicht bezüglich der anderen Frage der Staatenverantwortung; zweitens hätte der Test in jedem Fall den Umfang der Staatenverantwortung unangemessen erweitert. Der Autor argumentiert, dass das ICTY zwar im Tadić-Fall feststellen musste, ob der bewaffnete Konflikt in Bosnien intern oder international war. Da jedoch keine Regeln des internationalen humanitären Rechts bei dieser Feststellung hilfreich waren, entschied das Tribunal ausdrücklich, sich auf internationale Regeln zur Staatenverantwortung zu stützen. Das ICTY entwickelte somit den ‚Gesamtkontrolltest‘ als Kriterium, das allgemein für die Zuschreibung des Verhaltens organisierter bewaffneter Gruppen an einen bestimmten Staat gültig ist. Der Test basierte auf Rechtsprechung und staatlicher Praxis. Darüber hinaus schloss das ICTY die Anwendbarkeit des ‚effektiven Kontrollstandards‘ nicht aus, stellte jedoch fest, dass dieser nur für die Zuschreibung des Verhaltens einzelner Privatpersonen an einen Staat galt. Gerichtliche Entscheidungen, auch nach Tadić, unterstützen die Auffassung, dass es genügt, zu zeigen, dass der Staat, zu dem diese Gruppen oder Einheiten möglicherweise verbunden sind, ‚Gesamtverantwortung‘ über sie ausübt, damit das Verhalten dieser Gruppen oder Einheiten rechtlich dem Staat zugeschrieben werden kann. Daher sollte jede fundierte Kritik an Tadić nicht vorschlagen, dass es um eine andere Angelegenheit als die Staatenverantwortung ging. Sie sollte stattdessen in der Lage sein zu zeigen, dass die staatliche und gerichtliche Praxis diesen Test nicht bestätigt.
A. Cassese (Sat,) untersuchte diese Frage.