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In der islamischen Tradition ist es sowohl für muslimische Männer als auch für Frauen verboten, Muschrik (Polytheisten) zu heiraten, und sie sind verpflichtet, nur andere Gläubige zu heiraten. Allerdings variieren die Definitionen von ‚Gläubigen‘ und ‚Muschrik‘ durch muslimische Gelehrte je nach Geschlecht. Während kitabī (jüdische und christliche) Frauen als Gläubige und nicht als Muschrik akzeptiert werden, werden kitabī Männer, die an dieselbe Religion wie kitabī Frauen glauben, nicht als Gläubige angesehen. Daher gibt es im Islam ein Verbot für muslimische Frauen, Männer anderer Glaubensrichtungen zu heiraten. Dieses Verbot basiert hauptsächlich auf dem Konsens der Gelehrten, der größtenteils gewöhnlich aus dem kulturellen und sozialen Verständnis von Ehe und Geschlechterrollen innerhalb der Familie und nicht streng aus religiösen Quellen abgeleitet ist. Ziel dieses Artikels ist es, zu erörtern, wie klassische und zeitgenössische muslimische Gelehrte die Frage der interreligiösen Ehen muslimischer Frauen im Islam angegangen sind. Klassische muslimische Gelehrte berücksichtigten nicht die sich ändernden Umstände in ihrer Gesellschaft und überdachten die religiöse Regel bezüglich interreligiöser Ehen muslimischer Frauen nicht, wie sie es für interreligiöse Ehen muslimischer Männer taten. Andererseits argumentieren einige zeitgenössische muslimische Gelehrte, dass das Fehlen eines ausdrücklichen Verbots im Qurʾān darauf hinweist, dass der Islam die Entscheidung, wen man heiraten soll, der muslimischen Frau überlässt und dass sie ihre Bedingungen sowie die Einstellung ihres zukünftigen Ehemanns zu ihrem Glauben berücksichtigen sollte, bevor sie eine Entscheidung für sich selbst trifft.
Ayşe ELMALI KARAKAYA (Mittwoch) untersuchte diese Frage.
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