Mein Ziel in diesem Vorwort ist es, eine vergleichende Perspektive auf das Feld von Recht und Religion zu bieten, wie es in der amerikanischen Akademie entstanden ist – hauptsächlich in den amerikanischen Jurafakultäten, aber auch an ausgewählten Colleges und Seminaren. Ich erörtere einige Faktoren, die das neue interdisziplinäre Studium von Recht und Religion in der amerikanischen Akademie gefördert haben – nämlich das Verschwinden des rechtlichen Positivismus und des strikten Trennungsprinzips; den Aufstieg starker katholischer sozialer und rechtlicher Lehren nach dem Zweiten Vatikanum von 1962-1965; den Aufstieg evangelikalen politischen Aktivismus als Reaktion auf die Schulgebets- und Abtreibungsfälle des Obersten Gerichtshofs in den 1960er und 1970er Jahren; und die allmähliche Anerkennung in vielen Bereichen, einschließlich der Jurafakultäten, dass Religion in verschiedenen Formen ihre Resilienz und Unvermeidbarkeit im öffentlichen Leben bewiesen hat. Anschließend skizziere ich mehrere Konturen der Forschung zu Recht und Religion. Recht und Religion sind konzeptionell und methodologisch miteinander verbunden, erkläre ich. Ein großer Teil der bedeutendsten und interessantesten Arbeiten zu Recht und Religion in Amerika beschäftigt sich mit fünf Themen. Erstens betrifft ein großer Teil der Forschung zu Recht und Religion die Beziehung zwischen Kirchen und anderen Religionsgemeinschaften und dem Staat, sowohl nach föderalen als auch nach staatlichen verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Vorschriften. Zweitens wird auch viel Forschung den Fragen der Rechte auf freie Religionsausübung von Individuen und Gruppen unter föderalen und staatlichen Gesetzen gewidmet. Ein dritter intensiver Bereich der Forschung betrifft die Beziehung zwischen Religion und Menschenrechten im Allgemeinen – insbesondere im internationalen Menschenrechtsbereich. Ein vierter Bereich intensiver Forschung zu Recht und Religion ist die Beziehung zwischen Religion und Familie. Schließlich beschäftigt sich ein wachsender Forschungsbereich mit dem internen Recht religiöser Gemeinschaften, sowohl separat als auch in vergleichender Perspektive, historisch sowie in ihren aktuellen Formen.
Witte, Jr., John (Fr,), hat diese Frage untersucht.