Die Praktiken der Inhaltsmoderation von Online-Plattformen beruhen auf einem komplexen Zusammenspiel zwischen öffentlicher und privater Macht. Dieses Zusammenspiel wirft wichtige Fragen zur Verteilung der Verantwortung für den Schutz der Grundrechte, insbesondere der Meinungsfreiheit, unter den verschiedenen Akteuren auf, die an der Governance von Online-Inhalten beteiligt sind. Dieser Artikel untersucht die Rolle des EuGH bei der Gestaltung eines umfangreichen Multi-Akteurs-Systems zum Schutz der Grundrechte im Kontext der EU-Plattformregulierung. Es wird festgestellt, dass der EuGH in Ermangelung einer umfassenden EU-Gesetzgebung zur Inhaltsmoderation wichtige Überlegungen zu den bestehenden, dem Umfang und dem Inhalt von Obliegenheiten angestellt hat, die den EU-, den Mitgliedstaaten und den Online-Plattformen gemäß der EU-Charta der Grundrechte obliegen können. Die Rechtsprechung des EuGH hat daher entscheidende Grundlagen für die im Digital Services Act (DSA) festgelegten Regeln gelegt, die die zentralen Feststellungen des Gerichts kodifiziert und ausgeweitet haben. Gleichzeitig zeigt der Artikel, wie die Regeln des DSA die Grundprinzipien des vom EuGH geschaffenen Rahmens infrage stellen. Dies unterstreicht die Notwendigkeit, die Prinzipien zur Verteilung der Verantwortung für den Schutz der Grundrechte zu verfeinern, die in einem umfassenderen Verständnis der komplexen Beziehungen zwischen öffentlichen und privaten Akteuren im digitalen Umfeld verankert sein müssen.
Valentina Golunova (Sa.) hat diese Frage untersucht.