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Der kürzliche Fall Bosphorus Airlines gegen Irland gab dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) die Gelegenheit, seine Beziehung zur EU weiter zu verfeinern. Insbesondere wurde der EGMR aufgefordert zu klären, wann Staaten für Maßnahmen, die im Rahmen der EU ergriffen wurden, verantwortlich gemacht werden können. Dieser Artikel untersucht den Status quo vor dem Bosphorus-Urteil und analysiert dann das Urteil selbst, wobei der Schwerpunkt auf der Anwendung und Reichweite der Doktrin des ‚äquivalenten Schutzes‘ liegt, um die Staatshaftung zu bestimmen. Die in Bosphorus skizzierte Doktrin wird auf einige wahrscheinliche Szenarien im Zusammenhang mit EU-Handlungen angewendet, und ihre relativen Vorzüge und Nachteile werden diskutiert. Der Artikel behandelt auch kurz die weiteren globalen Implikationen des Urteils, insbesondere hinsichtlich der rechtlichen Verantwortung des Sicherheitsrats der UN und des anhaltenden Problems der Verantwortung internationaler Organisationen im Völkerrecht.
Cathryn Costello (Do,) hat diese Frage untersucht.