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Abstract Künstliche Intelligenz (KI) hat sich seit der Mitte des 20. Jahrhunderts schnell entwickelt. Heute wird KI in vielen Aspekten unseres täglichen Lebens eingesetzt und ist zunehmend allgegenwärtig. Gleichzeitig haben Bedenken bezüglich der KI, einschließlich Diskriminierung, Privatsphäre und Sicherheit, zu Forderungen nach stärkeren Regulierungen geführt. Zu diesem Zweck könnten Regulierungsbehörden Zugang zum Quellcode der KI (das menschenlesbare Programm für die Software) verlangen. Viele Handelsabkommen enthalten jedoch Bestimmungen, die die Offenlegung des Quellcodes als Bedingung für den Marktzugang in den relevanten Ländern verbieten. Dieser Artikel betrachtet die Spannung zwischen der KI-Regulierung und diesen Bestimmungen. In Situationen, in denen solche Bestimmungen gelten, argumentieren wir, dass Regulierungsbehörden nur in Ausnahmefällen, in denen die allgemeinen Ausnahmen im Allgemeinen Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen gelten, Zugang zum Quellcode verlangen können, um compliant zu bleiben.
Mitchell et al. (Fri,) haben diese Frage untersucht.
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