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Die zahnmedizinische Ausbildung variiert erheblich in Europa, mit unterschiedlichen Traditionen der Stomatologie (Zahnmedizin als Fachgebiet der Medizin) und der Odontologie (eigenständige Disziplin). Die Zahncurricula innerhalb der Europäischen Union (EU) unterliegen dem europäischen Recht, das in Richtlinien festgelegt ist, die für alle EU-Mitgliedstaaten verbindlich sind. Die Zahnrichtlinien (78/686/EG) basieren das Curriculum auf dem odontologischen Modell, aber die Einhaltung durch einzelne Schulen ist oft gering. Die Unterschiede innerhalb der EU werden sich wahrscheinlich mit dem Beitritt ost-/mittelosteuropäischer Länder, in denen die stamatologische Tradition stark ist, verschärfen. Darüber hinaus werden aktuelle Vorschläge innerhalb der EU die ohnehin schon begrenzte Wirksamkeit der Zahnrichtlinien verringern. Das DentEd Thematic Network Project, das darauf abzielt, die Angleichung europäischer Curricula durch freiwillige Selbstbewertung und externe Peer-Reviews zu fördern, hat etwa 25 Prozent der europäischen Schulen einbezogen. Die Wirksamkeit bei der Induzierung von Veränderungen in einzelnen Schulen ist unbekannt. Es handelt sich nicht um ein Akkreditierungssystem, und es besteht keine Absicht, ein europaweit einheitliches Curriculum zu etablieren. Die berufliche Ausbildung von Zahnärzten, hier definiert als "die organisierte Ausbildung des neu qualifizierten Zahnarztes in praktischer Überwachung", ist in vielen europäischen Ländern in verschiedenen Modellen vorhanden, jedoch nur in wenigen verpflichtend. Fortlaufende zahnärztliche Bildung (CDE) wird in den meisten Ländern gefördert, aber CDE-abhängige Lizenzen sind nur in zwei Ländern erforderlich.
John Scott (Mi.) hat diese Frage untersucht.
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