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Die Ähnlichkeiten und Unterschiede der Komorbidität in behandelten und unbehandelten Stichproben mit Angststörungen wurden anhand von Daten aus der Münchener Nachfolgestudie untersucht: 133 Probanden mit Angst- und depressiven Störungen sowie 101 ehemaligen stationären Patienten am Max-Planck-Institut für Psychiatrie. Die Diagnosen basierten auf dem DIS, ohne die optionalen Ausschlusskriterien des DSM-III zu verwenden. In diesen epidemiologischen und klinischen Stichproben hatten jeweils 69 % und 95 % mindestens zwei Diagnosen. Die epidemiologische Stichprobe unterschied sich deutlich von der klinischen Stichprobe hinsichtlich des Alters des Krankheitsbeginns. Die Entwicklung sowohl depressiver Episoden als auch von Substanzstörungen in den beiden Stichproben war meist sekundär zur Entwicklung von Angstproblemen. Das Ergebnis für Probanden mit sowohl Angst- als auch depressiven Störungen war tendenziell schlechter als das für diejenigen mit ausschließlich Angst, unabhängig davon, ob zum Zeitpunkt der Nachuntersuchung eine depressive Episode vorlag. Der Nutzen des Komorbiditätskonzepts, das auf operationalisierten Diagnosen ohne die Ausschlusskriterien des DSM-III und DSM-III-R basiert, wird unterstrichen.
Wïttchen et al. (Sun,) haben diese Frage untersucht.