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Dieser Artikel untersucht, warum angeklagte Personen in Untersuchungshaft sich entscheiden, schuldig zu bekennen. Basierend auf dem Verständnis von Zwang, das von Brunk vorgeschlagen wurde, geht der Artikel über seine Analyse hinaus und zeigt, wie Untersuchungshaft Druck auf eine angeklagte Person ausüben kann, die sich dann gezwungen fühlt, schuldig zu bekennen. Interviews mit 12 Angeschuldigten und 12 Anwälten zeigten, dass in bestimmten Situationen die Untersuchungshaft eine Quelle des Zwangs sein kann, insbesondere wenn es lange Verfahrensverzögerungen gibt und mit relativ kurzen Strafen zu rechnen ist. Es gibt jedoch auch andere Situationen, in denen die Inhaftierung als Anreiz wirkt, anstatt als Zwang oder keinen Druck auf den Angeklagten ausübt.
Euvrard et al. (Di,) haben diese Frage untersucht.
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