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Zweck Der Zweck dieses Papiers ist es zu bestimmen, ob die aufgrund der Sorgfaltspflichten, die in der Empfehlung Nr. 10 der Financial Action Task Force (FATF) festgelegt sind, auf die Kunden von Wechselstuben angewendet werden können. Design/Methodik/Ansatz Finanzielle Unternehmen im Bereich des Währungswechsels führen Finanztransaktionen mit gelegentlichen Kunden durch; aus diesem Grund zielt diese Forschungsarbeit darauf ab, eine Studie über den Inhalt der FATF-Empfehlung Nr. 10 hinsichtlich der Anwendbarkeit der Sorgfaltspflichten auf gelegentliche Kunden durchzuführen. Zu diesem Zweck wurden analytische und interpretative Methoden verwendet. Ergebnisse Die FATF-Empfehlung Nr. 10 zu den Sorgfaltspflichten der Kunden wurde in erster Linie für Finanzinstitute mit regulären Kunden ausgelegt; jedoch sind die meisten Kunden von Wechselstuben gelegentliche Kunden. Für solche Finanzinstitute ist die Kundenidentifikation nur für Transaktionen über 15.000 USD/EUR obligatorisch, was ein potenzielles Risiko für Geldwäsche bei Finanztransaktionen unterhalb dieser Schwelle darstellt. Darüber hinaus werden innerhalb von Wechselstuben die Risikoanalyse und die Identitätsprüfung der Kunden nur bei regulären Kunden durchgeführt. Originalität/Wert Die Sorgfaltspflichten der Kunden in finanziellen Wechselunternehmen sollten nicht an die Transaktionsschwelle gebunden sein. Außerdem ist es notwendig, ein zentrales Kontrollsystem zu implementieren, um Verstöße von Wechselstuben gegen ihre Kontrollsysteme zu vermeiden.
Joel Harry Clavijo Suntura (Do,) hat diese Frage untersucht.
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