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Diese Übersicht wurde durchgeführt, um drei Fragen im Zusammenhang mit der Exposition gegenüber Freizeitlärm zu behandeln: (1) welche Kriterien werden verwendet, um Lärmexpositionsgrenzen festzulegen, (2) gibt es Unterschiede im Risiko für Hörverlust durch beruflichen Lärm im Vergleich zu Freizeitlärm, und (3) was ist eine angemessene Expositionsgrenze für Freizeitlärm? Für die erste Frage geben die meisten Standards eine berufliche Lärmexpositionsgrenze (LEX) von 85 dBA über 8 Stunden an. Diese Grenze geht davon aus, dass einige Arbeiter, die der Grenze ausgesetzt sind, einen Hörverlust entwickeln. Um das Risiko eines Hörverlusts zu beseitigen, ist eine Grenze des 24-Stunden-äquivalenten kontinuierlichen Niveaus (LEQ24h) von 70 dBA angemessen. Bei der zweiten Frage gibt es einige Hinweise darauf, dass die Auswirkungen von beruflichem Lärm auf das Gehör schlimmer sein könnten als energetisch äquivalenter Freizeitlärm. Die für Lärm entwickelten Grenzen sind jedoch auch auf Freizeitlärm anwendbar, und die Verwendung bestehender statistischer Modelle zur Vorhersage von Hörverlust durch Freizeitlärm ist angemessen, mit dem Vorbehalt, dass diese Modelle auf Zeiträume von ≤40 Jahren beschränkt sind. Für die dritte Frage wird eine Freizeitlärmgrenze von 80 dBA LEX, was einem 75 dBA LEQ24h entspricht, das Risiko eines durch Freizeit verursachten Hörverlusts bei Erwachsenen nahezu beseitigen. Niedrigere Grenzen können für verletzliche oder anfällige Personen gerechtfertigt sein.
Neitzel et al. (Fri,) haben diese Frage untersucht.