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Wir untersuchen die Opt-in-Anforderung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in einem Modell mit einem Unternehmen, das einen digitalen Dienst anbietet, und Verbrauchern, die sich in ihren Bewertungen des Dienstes und den Datenschutzkosten, die beim Teilen persönlicher Daten mit dem Unternehmen anfallen, unterscheiden. Wir zeigen, dass die DSGVO die Nachfrage nach dem Dienst steigert, indem sie Verbrauchern mit hohen Datenschutzkosten ermöglicht, den Dienst zu kaufen, ohne Daten zu teilen. Die erhöhte Nachfrage führt zu einem höheren Preis, aber zu einer geringeren Menge an geteilten Daten. Wenn die Einnahmen des Unternehmens größtenteils nutzungsbasiert statt datengestützt sind, steigen sowohl der Gewinn des Unternehmens als auch der Konsumentenüberschuss nach der DSGVO, was impliziert, dass die DSGVO wohlfahrtssteigernd sein kann. Wenn die Einnahmen des Unternehmens jedoch weitgehend aus der Monetarisierung von Daten stammen, kann die DSGVO den Gewinn des Unternehmens und den Konsumentenüberschuss verringern. Dieses Papier wurde von D. J. Wu, Informationssysteme, akzeptiert. Finanzierung: Die Autoren danken dem Australian Research Council Grant DP210102015, der Japan Society for the Promotion of Science KAKENHI Grants JP20H05631, JP21H00702, JP21K01452, JP21K18430, JP23H00818, JP23K20593 und JP23K25515, der Nomura Foundation, dem International Joint Research Promotion Program an der Universität Osaka und dem Programm des Joint Usage/Research Center für „Behavioral Economics“ am ISER, Universität Osaka, für die finanzielle Unterstützung. Obwohl N. Matsushima Mitglied des Competition Policy Research Center der Japan Fair Trade Commission (JFTC) ist, sind die in diesem Papier geäußerten Ansichten ausschließlich unsere und sollten nicht der JFTC zugeschrieben werden. Supplementmaterial: Der Online-Anhang ist verfügbar unter https://doi.org/10.1287/mnsc.2024.06653.
Choe et al. (Do,) haben diese Frage untersucht.