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Das Konzept der ‚besonderen Bedarfe‘ ist allen Fachleuten im Wohnungswesen und Analytikern der Wohnungspolitik vertraut. Es ist ein Konzept, das zunehmend zum Maßstab für staatliches Engagement im Wohnungswesen wird, und es ist ein Etikett, das für viele Gruppen von Menschen wie ‚Ältere‘, ‚Menschen mit geistiger Behinderung‘ und ‚Menschen mit körperlicher Behinderung‘ die Tür zu Ressourcen öffnen kann. Die Ziele dieses Papiers sind eine Untersuchung des Konzepts der ‚besonderen Bedarfe‘ durch die Analyse seiner Rolle bei der Zielsetzung der Wohnungspolitik. Die Auswirkungen des Ansatzes der ‚besonderen Bedarfe‘ werden sowohl hinsichtlich seiner Fähigkeit bewertet, für ‚besondere‘ Gruppen Leistung zu erbringen, als auch hinsichtlich der Implikationen dieses Ansatzes für die Auswirkungen staatlicher Interventionen bei der Bereitstellung von Wohnraum und Wohlfahrt. Durchgehend wird argumentiert, dass der Ansatz der ‚besonderen Bedarfe‘ den Gruppen, die er bedient, substanzielle materielle Vorteile gebracht hat, jedoch diese Errungenschaften auf Kosten von Unflexibilität bei der Dienstleistungsbereitstellung, dem relativen Ausschluss von ‚besonderen‘ Gruppen aus der Gesellschaft sowie der zunehmenden Stigmatisierung solcher Gruppen aufgrund der stereotypischen Bilder, die ihre ‚besondere‘ Bezeichnung vermittelt, erzielt wurden. Schließlich werden zwei Reformstrategien in Betracht gezogen: der inkrementelle Ansatz, der darauf abzielt, den Kreis der Gruppen zu erweitern und auszubauen, die für besondere Regelungen in Frage kommen; und eine radikale Strategie, die einige zentrale Grundsätze des Ansatzes der ‚besonderen Bedarfe‘ in Frage stellt und eine universellere Alternative bietet.
Clapham et al. (Sun,) untersuchten diese Frage.