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Dieser Artikel untersucht die Ursachen für die Untätigkeit der Vereinten Nationen im Umgang mit der Rohingya-Krise seit ihrem Beginn im August 2017. Hier argumentieren wir, dass die inhärenten strukturellen Schwächen der Vereinten Nationen zu ihrer Unentschlossenheit beitragen, wirksame und zeitgerechte Maßnahmen bei humanitären Krisen zu ergreifen. Wir argumentieren weiter, dass die Schwächen der Vereinten Nationen ihre Ursprünge in der Gründung der Organisation und ihrer ausschließlichen Abhängigkeit von den Entscheidungen der fünf ständigen Mitglieder des Sicherheitsrates für Interventionen in humanitären Krisen haben. In der Schlussfolgerung betrachten wir die Perspektive der Generalversammlung im Licht der weltweit anerkannten Doktrin der Verantwortung zum Schutz (R2P) als alternative Lösung für diese inhärente Schwäche und die Hindernisse zur Ergreifung wirksamer und zeitgerechter Maßnahmen im Umgang mit Situationen wie der der Rohingya.
Khan et al. (Mon,) untersuchten diese Frage.