Key points are not available for this paper at this time.
Die Zahl der Staaten, die am System des Europarates zum Schutz der Menschenrechte teilnehmen, ist in den letzten Jahren rapide gewachsen. Der 1949 gegründete Europarat hatte zunächst 10 Mitgliedstaaten und ist mittlerweile auf 46 gewachsen, was die EU in ihrer geografischen Reichweite übertrifft. Der bedeutendste Zeitraum der Erweiterung war seit dem Ende des Kalten Krieges, als die ehemaligen kommunistischen Staaten Mittel- und Osteuropas dem Europarat beitraten und Unterstützung im Demokratisierungsprozess suchten. Der prominenteste Menschenrechtsvertrag des Rates, die Europäische Menschenrechtskonvention, ist für alle bis auf einen der 46 Mitgliedstaaten in Kraft getreten. Dieses Papier hinterfragt, ob die Anerkennung eines nationalen „Margen der Wertschätzung“ durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte den neuen Vertragsparteien zu viel Spielraum bei der Art und Weise gegeben hat, wie sie die Ausübung von Menschenrechten schützen oder spezifischer, einschränken, wählen.
James Sweeney (Mi,) studierte diese Frage.