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„Privatsphäre“ wird hier definiert als die Belegung einer separaten Wohneinheit durch eine Einzelperson oder eine Kernfamilie, die nicht mit anderen Verwandten oder Nicht-Verwandten geteilt wird. Statistisch wird Privatsphäre in dem Verhältnis von Personen eines bestimmten Alters reflektiert, die als Haushaltsvorstände oder Ehepartner von Haushaltsvorständen gelten.
Beresford et al. (Tue,) haben diese Frage untersucht.
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