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Die Definition von "gefährlichem anthropogenem Eingriff in das Klimasystem" im Kontext von Artikel 2 des UN-Rahmenübereinkommens über Klimaänderungen (UNFCCC) stellt eine komplexe Herausforderung für die Entwicklung langfristiger Klimapolitik dar. Die Naturwissenschaft spielt eine Schlüsselrolle bei der Quantifizierung der Verwundbarkeiten von Elementen des Erdsystems und der Einschätzung der Risiken eines sich ändernden Klimas. Aber Versuche, Artikel 2 zu interpretieren, werden unvermeidlich auf das Verständnis aus den Sozialwissenschaften, der Psychologie, dem Recht und der Ethik zurückgreifen. Hier betrachte ich die Grenzen der Wissenschaft bei der Definition von Klimarisiko, indem ich die potenzielle Zersetzung der großen Eisschilde als Beispiel für eine extreme Auswirkung heranziehe. Ich zeige, dass Überlegungen zu Zeitrahmen, Unsicherheit und Lernen eine Definition von Gefahr, die rein aus der Naturwissenschaft stammt, ausschließen. Entscheidungsträger werden insbesondere durch ein Merkmal globaler Probleme herausgefordert: Antworten auf einige wissenschaftliche Fragen werden über jahrzehntelange Zeiträume hinweg weniger präzise, indem sie sich dem falschen Ergebnis nähern, ein Merkmal, das ich negatives Lernen nenne. Ich plädiere für einen vorsorglichen Ansatz zu Artikel 2, der zunächst auf dem aktuellen, begrenzten wissenschaftlichen Verständnis über die Zukunft der Eisschilde basiert.
Michael Oppenheimer (Di.) hat diese Frage untersucht.
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