Das Vergewaltigungsrecht ist in der Krise. Dieses Bild wird klar in Jonathan Herrings und Sorcha McCormacks "Den Fokus im Recht der Vergewaltigung verschieben: Die Verantwortlichkeiten der Penetration" gezeichnet. Basierend auf Daten von Rape Crisis, dem Office for National Statistics und dem Opferschutzbeauftragten zeichnen die Autoren ein Bild eines Systems, das Opfer in jeder Phase scheitern lässt: von der Anzeige über die Ermittlungen bis hin zum Prozess. In England und Wales führen schätzungsweise zwei bis drei von tausend Vergewaltigungen zu einer Verurteilung (Rape Crisis 2024a). Opfer, die tatsächlich Anzeige erstatten, müssen im Durchschnitt über zwei Jahre warten, bis ihr Fall vor Gericht kommt, und wenn es soweit ist, kann der Prozess selbst stark retraumatisierend sein (Rape Crisis 2024b; Victim Support 2024). Herring und McCormack stellen die auffälligen Beweise fest, dass nur 14 % der Überlebenden von sexuellen Übergriffen zustimmten, dass Opfer durch die Anzeige bei der Polizei Gerechtigkeit erlangen könnten (Molina und Poppleton 2020, S. 4). In "Den Fokus im Recht der Vergewaltigung verschieben" argumentieren Herring und McCormack, dass eine grundlegende Ursache für diese Mängel in der rechtlichen Definition von Vergewaltigung selbst liegt. Ihre Antwort ist einfach: Eine Person, die eine andere Person penetriert, trägt die Verantwortung dafür, sicherzustellen, dass der Akt der Penetration gerechtfertigt ist. Folglich ist es der Angeklagte und nicht das Opfer, der Fragen darüber beantworten muss, wie er versucht hat, das erforderliche Einverständnis zur Penetration sicherzustellen. Die Schlussfolgerung ist radikal: Das Einverständnis des Opfers ist für das Verbrechen der Vergewaltigung irrelevant, und an dessen Stelle sollte das Gesetz nur fragen, ob der Angeklagte einen angemessenen Glauben an das Einverständnis hatte, umfassend verstanden. Ein Angeklagter, der versucht hat sicherzustellen, dass er die erforderliche Rechtfertigung für seinen Akt der Penetration hatte, kann typischerweise gesagt werden, dass er mit Respekt vor der sexuellen Autonomie des Opfers gehandelt hat. Bemerkenswert ist, dass die Autoren sich spezifisch mit der Vergewaltigung von Frauen durch Männer befassen - nicht weil andere Arten von Vergewaltigung nicht als ausreichend wichtig erachtet werden, um berücksichtigt zu werden, sondern weil, so sagen sie, die besondere prima facie.
Marthe Goudsmit Samaritter (Thu,) hat diese Frage untersucht.