Hassan Ouazzani Chahdi untersucht die Artikel 79 und 80 des DOC, die sich mit der administrativen Haftung in Marokko befassen. Artikel 79 macht den Staat und die Gemeinden für Schäden verantwortlich, die direkt durch das Funktionieren ihrer Verwaltung und dienstbezogene Fehler ihrer Agenten verursacht werden. Artikel 80 macht Agenten persönlich haftbar für Schäden, die durch Betrug (dol) oder grobe Pflichtverletzung während ihrer Pflichten verursacht werden, wobei der Staat/die Gemeinde nur haftet, wenn der verantwortliche Offizielle zahlungsunfähig ist. Der Autor weist darauf hin, dass Professor Paul Decroux 1958 beobachtet hat, dass das DOC bei den Juristen schlecht aufgenommen wurde, wobei viele eine Aufhebung oder Revision wünschten. Diese kritischen Beobachtungen gelten ebenso für die Artikel 79 und 80, die während dieser Studientage eine erneute rechtliche Reflexion verdienen.
Hassan Ouazzani Chahdi (Di,) untersuchte diese Frage.