Mit der fortschreitenden Entwicklung künstlicher Intelligenz lassen sich Deepfakes einfacher herstellen, sind zunehmend realistisch und können mit minimalem Aufwand über Social-Media-Plattformen einem breiten Publikum zugänglich gemacht werden. Diese Entwicklung stellt eine potenzielle Gefahr für eine demokratische Gesellschaft dar. Personen können in Situationen dargestellt werden, an denen sie nie beteiligt waren, insbesondere in pornografischen oder anderweitig unangemessenen Inhalten, ohne dass der Deepfake als solcher erkennbar ist. Aus rechtlicher Perspektive kann Schutz vor derartigen Deepfakes im US-amerikanischen Right of Publicity sowie im unionsrechtlichen Recht am eigenen Bild bestehen. Obwohl diese Rechtsre-gime auf unterschiedlichen dogmatischen Grundlagen beruhen, erweist sich eine vergleichende Analyse als besonders aufschlussreich. Sie ermöglicht eine Klärung der jeweils zugrunde lie-genden Systemlogik und trägt zu einem besseren Verständnis der einzelnen Doktrinen bei. Die Arbeit zeigt, dass beide Rechtsregime im Kontext von Deepfakes letztlich denselben funktionalen Zweck verfolgen, nämlich den Schutz vor der unbefugten Aneignung der Identität einer Person. Zudem wird das erhebliche Spannungsverhältnis zwischen dem Schutz der persönli-chen Identität einerseits und dem Schutz kommerzieller Interessen andererseits herausgearbeitet. Darüber hinaus zeigt die Arbeit, dass insbesondere im Zusammenhang mit Veröffentlichungen auf Social-Media-Plattformen das Unionsrecht einen weitergehenden Schutz bietet als das US-amerikanische Recht. Gleichzeitig ist unter beiden Rechtsordnungen eine Abwägung im Lichte der Meinungsfreiheit unumgänglich. In diesem Zusammenhang lassen sich insbesondere im US-amerikanischen Recht aufgrund seiner stark fallbezogenen Rechtsprechung nur schwer verallgemeinernde Aussagen treffen. Ungeachtet dieser Unterschiede zeigt die Arbeit schließlich, dass keines der beiden Rechtsregime in der Lage ist, die zugrunde liegenden strukturellen Probleme vollständig zu bewältigen, die in dieser Arbeit als threshold obstacles bezeichnet werden und die einen effektiven rechtlichen Schutz vor Deepfakes erheblich einschränken. Abschließend setzt sich die Arbeit mit der Frage auseinander, ob weiterer legislativer Handlungsbedarf besteht, ob dies überhaupt effektiv wäre oder ob die Problematik eher durch einen umfassenderen gesellschaftlichen Wandel adressiert werden sollte.
Armin Karabegovic (Thu,) studied this question.