Diese Masterarbeit untersucht die materielle Prüfung nichttraditioneller Marken (NTMs) aus vergleichender Perspektive mit Fokus auf die Europäische Union, die Vereinigten Staaten und ausgewählte asiatische Rechtsordnungen (Japan, China und Singapur). Obwohl moderne Markengesetze Zeichen wie Formen, Farben, Klänge und Bewegungsmarken anerkennen, ist der praktische Zugang zum Schutz weiterhin eingeschränkt. Die Masterarbeit argumentiert, dass die materielle Prüfungspraxis trotz formaler Angleichung der Gesetzessprache und internationaler Harmonisierungsbemühungen fragmentiert und amtsspezifisch bleibt. Die Studie verwendet eine vergleichende dogmatische und administrative Methodik. Anstatt sich auf Gerichtsentscheidungen zu konzentrieren, analysiert sie, wie Markenämter absolute Zurückweisungsgründe in der täglichen Prüfungspraxis anwenden. Besonderes Augenmerk liegt auf Unterscheidungskraft, Funktionalität und den Nachweisanforderungen für erworbene Unterscheidungskraft. Durch die Analyse von Prüfungshandbüchern und administrativen Begründungsmustern untersucht die Masterarbeit, wie abstrakte Rechtsnormen in operative Kriterien umgesetzt werden. Die Ergebnisse zeigen, dass Unterscheidungskraft in allen untersuchten Rechtsordnungen als restriktiver Filter fungiert. Während der rechtliche Test die Fähigkeit eines Zeichens zur Kennzeichnung der kommerziellen Herkunft in den Mittelpunkt stellt, spiegelt seine Anwendung Annahmen über die Verbraucherwahrnehmung und Branchennormen wider. In der EU setzt der Test der „Abweichung von Branchennormen“ eine hohe Schwelle für die inhärente Unterscheidungskraft. In den USA schaffen kategorische Rechtsgrundsätze – insbesondere der Ausschluss der inhärenten Unterscheidungskraft für Produktdesign – strukturierte Hürden im Prüfungsverfahren. Auch in Japan, China und Singapur zeigt die Verwaltungspraxis Skepsis gegenüber der inhärenten Unterscheidungskraft, die sich in unterschiedlichen institutionellen Ansätzen ausdrückt. Die Nachweisanforderungen für erworbene Unterscheidungskraft unterstreichen zudem die Bedeutung des Ermessensspielraums der Prüfer. Da die meisten Systeme keine quantitativen Schwellenwerte für den Nachweis der Verkehrsgeltung definieren, hängt die Bewertung von Umfragen, Verkaufsdaten und Werbematerialien maßgeblich vom Ermessen der Verwaltung ab. Die Funktionalitätslehre verankert ebenfalls wettbewerbsrechtliche Belange im Prüfungsverfahren und schränkt die Eintragungsfähigkeit von Zeichen ein, die sich mit Produktdesign oder technischen Merkmalen überschneiden. Die Arbeit kommt zu dem Schluss, dass die Grenzen der internationalen Harmonisierung nicht im Fehlen gemeinsamer Definitionen, sondern in der unterschiedlichen administrativen Anwendung liegen. NTMs legen diese Lücke deutlich offen, da offene Standards den institutionellen Ermessensspielraum erweitern. Multinationale Anmelder sehen sich daher mit Rechtsunsicherheit konfrontiert und müssen länderspezifische Registrierungsstrategien entwickeln. Eine Harmonisierung auf Ebene der gesetzlichen Anerkennung garantiert keine Konvergenz in der materiellen Prüfungspraxis.
Pui Man Sung (Tue,) studied this question.