Dieser Artikel untersucht die Etablierung und Organisation der nationalsozialistischen Besatzungsbehörden in Pommern im Jahr 1939 und zeigt, wie das Dritte Reich Verwaltungsengineering mit gezielter Gewalt verband, um eine rasche Annexion zu erreichen. Nach der Invasion der Wehrmacht am 1. September 1939 machte eine kurzlebige Militärverwaltung Platz für den Reichsgau Danzig–Westpreußen, der durch Hitlers Dekret vom 8. Oktober geschaffen wurde. An der Spitze stand der Reichsstatthalter Albert Forster, der über eine Fusion von Partei und Staat wachte, in der zivile Ämter durch NSDAP-Hierarchien gespiegelt wurden. Die Polizeigewalt wurde unter dem Höheren SS- und Polizeiführer konzentriert, während außergewöhnliche Gerichte und spezielle Tribunale das Rechtssystem umkonfigurierten, um abweichende Meinungen zu unterdrücken. Neben diesen Institutionen führte der paramilitärische Selbstschutz, der aus lokalen ethnischen Deutschen bestand, im Herbst 1939 bis Anfang 1940 Massenverhaftungen und Hinrichtungen von polnischen Eliten durch. Die Koexistenz von formaler Legalität und offensichtlicher Illegalität war nicht widersprüchlich, sondern komplementär, da Dekrete und Gerichte Beständigkeit signalisieren, während der Terror den Boden für die Integration bereitete. Der Artikel stützt sich auf Archivdokumente und eine systematische Überprüfung der aktuellen Forschung und situierte Pommern als Beispiel für die nationalsozialistische Annexion. Er hebt das Zusammenspiel von Verwaltung, Recht und Gewalt hervor und identifiziert Forschungslücken bezüglich des Alltagslebens, lokaler Zusammenarbeit und vergleichender Besatzungsmodelle.
Dariusz Makiłła (Fri,) untersuchte diese Frage.
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