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Das Recht auf Gedankenfreiheit stellt ein ebenso grundlegendes menschliches Interesse dar wie Rechte wie Privatsphäre und Würde. Im Gegensatz zu diesen Rechten hat die Gedankenfreiheit jedoch vergleichsweise wenig Beachtung gefunden. Dieses Papier versucht, dies zu korrigieren, indem es für eine Erweiterung dessen plädiert, was Gedankenfreiheit umfasst. Insbesondere wird argumentiert, dass Gedankenfreiheit als 'kognitive Freiheit' verstanden werden sollte, die sowohl eine positive als auch eine negative Dimension hat. Die positive Dimension berechtigt dazu, den Inhalt und die Prozesse der eigenen Gedanken selbst zu bestimmen (d.h. die eigene Gehirnchemie zu kontrollieren); während die negative Dimension einen vor direkten und nicht einvernehmlich vorgenommenen Eingriffen in die eigenen mentalen Zustände schützt (ob durch den Staat oder Dritte). Diese Erweiterung der Gedankenfreiheit wird zunehmend notwendig, da sowohl unser Verständnis des menschlichen Geistes als auch unsere Fähigkeit, mit ihm zu interagieren, zunehmen. Dies wird anhand von zwei Fallstudien belegt: der Ungerechtigkeit der internationalen Drogenpolitik und dem Potenzial der Neurotechnologie. In jedem Fall liegt der Fokus darauf, wie kognitive Freiheit, wenn sie ernst genommen wird, radikal neue Möglichkeiten der Regulierung schafft. Insbesondere kann sie eine gerechte Drogenpolitik erleichtern und Kohärenz in die Regulierung der Neurotechnologie bringen.
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Tharin Pillay
Faculty (United Kingdom)
The International Journal of Human Rights
University College London
Faculty (United Kingdom)
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Tharin Pillay (Fr,) hat diese Frage untersucht.
synapsesocial.com/papers/68e5bfb4b6db643587557e11 — DOI: https://doi.org/10.1080/13642987.2024.2390442
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