Zusammenfassung Der folgende Beitrag widmet sich den Änderungen des BGB und EGBGB, die durch die Umsetzung aufgrund des Art. 1 Nr. 3 der Richtlinie 2023/2673 neu in die Verbraucherrechte-Richtlinie eingefügten Art. 11a erfolgen und die Einführung einer elektronischen Widerrufsfunktion betreffen. Diese elektronische Widerrufsfunktion (im Folgenden: Widerrufsfunktion) ähnelt dem Kündigungsbutton des § 312k BGB, so dass bezüglich der praktischen Umsetzung auf die diesbezüglichen Erfahrungen zurückgegriffen werden kann.
Ulrich Kulke (Wed,) studied this question.