Zusammenfassung Obwohl das deutsche Steuerrecht ganze Bibliotheken füllt, bleibt die steuerliche Behandlung von Umwandlungen unter der Beteiligung von Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA) in Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung weitgehend unbeachtet. Ein Grund hierfür dürfte sein, dass die Rechtsform insgesamt nur selten anzutreffen ist. Laut der Körperschaftsteuerstatistik 2021 des Statistischen Bundesamts vom 13.3.2026 existierten rund 1,31 Mio. unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtige Kapitalgesellschaften, darunter lediglich 306 KGaA (0,023 %). Gleichzeitig prägt die Rechtsform der KGaA die Holdingstrukturen bedeutender deutscher Konzerne - etwa der Henkel AG & Co. KGaA, der Merck KGaA, der Fresenius SE& Co. KGaA oder der Bertelsmann SE& Co. KGaA. Vor diesem Spannungsfeld aus geringer Verbreitung und erheblicher praktischer Relevanz beleuchtet der vorliegende Beitrag die Umwandlung von KGaAs vor dem Hintergrund fehlender gesetzlicher Regelungen.
Katrin Gänsler (Fri,) studied this question.