Die beziehung des verfassungs- und europaischen rechts im bundesrepublik deutschland mit rucksicht zum lissabon urteil Der Lissabon Vertrag stellt nicht nur institutionelle, aber auch rechtliche und kompetenze Reform der Europaischen Union dar. Diese Reform bedeutet, dass die Mitgliedstaaten die Frage ihrer eigenen Souverenitat zur Europaischen Union mit Rucksicht auf dem Lissabon Vertrag neu losen mussen. Das Bundesverfassungsgericht ist das Fuhrungsverfassungsgericht von allen europaischen Verfassungsgerichten, das diese Frage lost und sehr stark die Rechtsprechung in den anderen Mitgliedstaaten beeinflusst. Dieser Artikel befasst sich mit der Frage der Beziehung des verfassungs- und europaischen Rechts auf dem deutschen Gebiet und berucksichtigt die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum europaischen Recht von Anfang der europaischen Integration (Urteile Solange I, II, Maastrichter Urteil usw.) an. In der deutschen Jurisprudenz ist in dieser Zeit sehr stark diskutiert die Frage der Souverenitat der Bundesrepublik Deutschland und zwar, ob der Lissabon Vertrag zur Foderalisierung der Europaischen Union fuhrt. Deutsche Jurisprudenz beurteilt alle mogliche Aspekte dieser Frage, weil Grundgesetz sog. Ewigkeitsklausel umfasst, die voraussetzt, dass Bundesrepublik Deutschland nicht an der anderen Foderation als Bundesrepublik teilnehmen kann. In diesem Artikel ist auch die Frage der Rechtsrelevanz der Grundrechtscharta der Europaischen Union analysiert. Die Menschenrechtskonvention der Europaischen Union macht boses Blut in einigen Mitgliedstaaten, weil es unklar ist, ob sie den Vorzug vor den innerstaatlichen Menschenrechtskonventionen hat oder nicht. Im Falle der Bundesrepublik Deutschland sogar Vorzug vor dem Grundgesetz. Die Frage ist im Deutschland ein heikles Problem, weil die Beziehung zwischen dem Grundgesetz und der Menschenrechtskonvention aus dem Jahre 1950 als Beziehung zwischen dem Grundgesetz und Bundesgesetz gestalten ist. Aus diesem Grund sollte die Grundrechtscharta der Europaischen Union als Bundesgesetz betrachtet werden, was fur ein Teil der Rechtsrechtler (Pernice, Mayer usw.) unakzeptabel ist. Das Bundesverfassungsgericht hat sich im Lissabon Urteil geaussert, dass es Bundesrepublik Deutschland immer ein Herr der Grundungsvertrage ist und wird auch in der Zukunft beeinflussen, was fur eine Rechtskraft die Grundungsvertrage im deutschen Recht haben. Fur seine zuruckhaltende Stellungnahme wird das Bundesverfassungsgericht in den Medien kritisiert, aber in der fachlichen Offentlichkeit wurde die Kritik nicht so stark. Es wird die Frage der Zukunft wie sich die Beziehung zwischen dem Bundesverfassungsgericht und dem Europaischen Gerichtshof entwicklen wird, was im Grunde die Beziehung zwischen dem Verfassungs- und europaischen Recht auf dem deutschen Gebiet beeinflusst.
Petr Mlsna (Wed,) studied this question.
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