Zusammenfassung Mit dem Urteil Pelham II vom 14.4.2026 hat der EuGH die Pastiche- Schranke des Art. 5 Abs. 3 lit. k InfoSoc-RL erstmals unionsrechtlich konturiert und zugleich konturarm gefasst: Der zentrale Topos eines „als solchen erkennbaren künstlerischen oder kreativen Dialogs“ zwischen Bezugswerk und neuem Werk wirkt als Generalklausel in das nationale Recht hinein. Der Beitrag operationalisiert diesen Topos in einem vierstufigen Prüfraster - objektive Bezugnahme, wahrnehmbare Distanz, Werkkundigkeit des Bezugspublikums, Drei-Stufen-Test des Art.5 Abs. 5 Info- Soc-RL - und wendet es auf Sampling, User-Generated Content und KI‑Output an. Im Anschluss werden die plattformrechtlichen Konsequenzen für Art. 17 DSM-RL und die §§ 14-17 UrhDaG-Architektur entwickelt: Pelham II wertet die menschliche Nachprüfung im Beschwerdeverfahren als grundrechtssensible Aufgabe auf, an der sich das technische Design von Upload- Filtern messen lassen muss.
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Benedikt Riedl (2026) studied this question.
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