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In Richtung einer sowohl theoretisch als auch empirisch sensibleren Behandlung der Abschreckung unterscheidet dieses Papier zwischen absoluter und restriktiver Abschreckung und zeigt, dass diese Konzepte zentrale Elemente einer rationalen Wahl- und kriminellen Karriereperspektive des delinquente Verhaltens sind. Empirische Daten zu vier geringfügigen delinquenten Straftaten aus einer Gruppe von Schülern (N = 1.478) deuten darauf hin, dass die Wahrnehmung der Schwere der Bestrafung mit sowohl absoluter als auch restriktiver Abschreckung nicht in Zusammenhang steht. Es gab einige Hinweise darauf, dass die wahrgenommene Sicherheit der Bestrafung ein wirksamer absoluter Abschreckungsfaktor war, zumindest hinsichtlich des Auftretens von Delinquenz. Schließlich zeigte eine Untersuchung eines zensierten Regressionsmodells (Tobit), dass das Risiko der Sanktion ein wichtiger, aber nicht der wichtigste Faktor zur Erklärung der Häufigkeit der Beteiligung an den geringfügigen delinquenten Handlungen war.
Raymond Paternoster (Thu,) untersuchte diese Frage.