Key points are not available for this paper at this time.
Neuseeland hat ein legales 3D-Kataster, und das seit der Einführung seiner katasterlichen Erhebungs- und Pachtsysteme vor etwa 150 Jahren. Die digitale Darstellung des Katasters ist jedoch 2D, während 3D-Situationen über statische Pläne, Schnitt- und Höhenbilder sowie unterstützende Textinformationen behandelt werden. Derzeit wird an der Entwicklung eines 3D-digitalen Katasters gearbeitet, das es ermöglichen wird, die 3D-räumlichen Ausdehnungen von Eigentumsrechten, Beschränkungen und Verantwortlichkeiten zu erfassen, zu validieren, abzulehnen, in bestehende Daten zu integrieren, zu visualisieren und für die Nutzung in anderen Systemen zur Verfügung zu stellen. Dieser Artikel präsentiert den Ansatz, der von den Regulierungsbehörden des katasterlichen Erhebungssystems Neuseelands in Gesprächen mit Anbietern von Landverwaltungssystemen gefördert wird. Frühere Forschungen kamen zu dem Schluss, dass der geeignetste Weg für Neuseeland zur Entwicklung eines 3D-digitalen Katasters darin besteht, auf seinem bestehenden System aufzubauen. Das 2D-digitale Kataster würde weiterhin die Standardebene sein, wobei 3D-Situationen nach Bedarf integriert werden. Um dies zu ermöglichen, ist ein neuer Ansatz erforderlich, um Grundstücke, die in 3D definiert sind, zu handhaben. Die Darstellung eines 3D-Grundstücks als räumliches Objekt wird vorgeschlagen, um Grundstücke mit Höhenbeschränkungen in das digitale Kataster zu integrieren und anschließend zu pflegen. Während die Autoren diskutieren, wie Neuseelands digitales Kataster in 3D überführt werden kann, wird angeregt, dass die generische Natur räumlicher Objekte auch auf andere Rechtsordnungen angewendet werden könnte. Aus diesem Grund wird der internationale Reiz des Ansatzes betrachtet, da andere Rechtsordnungen und Anbieter von Softwareanwendungen von den Bemühungen Neuseelands profitieren könnten.
Gulliver et al. (Di,) haben diese Frage untersucht.
Synapse has enriched 5 closely related papers on similar clinical questions. Consider them for comparative context: