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Die eIDAS-Verordnung zielt darauf ab, einen interoperablen europäischen Rahmen bereitzustellen, der es EU-Bürgern ermöglicht, sich zu authentifizieren und mit den Diensten anderer Mitgliedstaaten über ihre nationale elektronische Identität zu kommunizieren. Während eine Reihe von hochrangigen Anforderungen (z.B. im Hinblick auf Datenschutz und Sicherheit) festgelegt sind, um die Interoperabilität zwischen den Mitgliedstaaten zu ermöglichen, gibt die eIDAS-Verordnung nicht ausdrücklich die Technologien an, die während der Entwicklungsphase übernommen werden können, um die zuvor genannten Anforderungen zu erfüllen. Soweit wir wissen, gibt es in der Literatur keine Arbeiten, die die technologischen Trends innerhalb der notifizierten eIDAS elektronischen Identitätssysteme, die von den Mitgliedstaaten verwendet werden, untersuchen. Um diese Lücke zu schließen, analysiert dieses Papier, wie die verschiedenen technologischen Trends der notifizierten Systeme die Anforderungen der eIDAS-Verordnung erfüllen. Dazu definieren wir eine Reihe von Forschungsfragen, die uns ermöglichen, die Zusammenhänge zwischen verschiedenen Gestaltungsdimensionen wie Sicherheit, Datenschutz und Benutzerfreundlichkeit zu untersuchen. Basierend auf diesen Erkenntnissen bieten wir eine Reihe von Lehren, die für die Sicherheitsgemeinschaft wertvoll wären, da sie nützliche Einblicke geben können, wie interoperable nationale digitale Identitäten effizienter geschützt werden können. Darüber hinaus geben wir einen kurzen Überblick über die neue eIDAS-Verordnung (eIDAS 2.0), die darauf abzielt, eine datenschutzfreundlichere elektronische Identitätslösung zu bieten, indem sie von einem zentralisierten Ansatz zu einem dezentralisierten übergeht.
Sharif et al. (Sat.) haben diese Frage untersucht.
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