In Kürze jährt sich das Ende des Krieges in Bosnien und Herzegowina (BiH) zum 30. Mal. Trotz der Errichtung des Internationalen Strafgerichtshofs für das ehemalige Jugoslawien, Bosnien und Herzegowinas Mitgliedschaft in den Vereinten Nationen und im Europarat sowie der jüngsten Erlangung des Status eines EU-Kandidatenlandes bleibt die Menschenrechtssituation in BiH unzureichend. Ziel dieses Artikels ist es, die Situation der Menschenrechte in Bosnien und Herzegowina in den letzten Jahren zu analysieren, jedoch in einem etwas breiteren historischen Kontext, der die Rolle des Internationalen Tribunals für das ehemalige Jugoslawien berücksichtigt. Dieser Artikel ist in drei Teile gegliedert. Der erste Teil präsentiert die Rolle des Tribunals, der zweite Teil analysiert Dokumente und Institutionen zum Schutz der Menschenrechte, und der dritte Teil zeigt, wie der Staat Menschenrechte umsetzt.
Maria Ochwat (Sun,) untersuchte diese Frage.
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