Dieser Artikel untersucht die Etablierung und Organisation der nationalsozialistischen Besatzungsbehörden in Pommern im Jahr 1939 und zeigt, wie das Dritte Reich Verwaltungsengineering mit gezielter Gewalt verband, um eine schnelle Annexion zu erreichen. Nach der Invasion der Wehrmacht am 1. September 1939 wich eine kurzlebige Militärverwaltung dem Reichsgau Danzig–Westpreußen, der durch Hitlers Dekret vom 8. Oktober geschaffen wurde. An der Spitze stand der Reichsstatthalter Albert Forster, der über eine Fusion von Partei und Staat herrschte, in der zivile Ämter durch NSDAP-Hierarchien gespiegelt wurden. Die Polizeigewalt wurde unter dem Höheren SS- und Polizeiführer konzentriert, während außergewöhnliche Gerichte und besondere Tribunale das Rechtssystem umgestalteten, um abweichende Meinungen zu unterdrücken. Neben diesen Institutionen führte der paramilitärische Selbstschutz, der aus lokalen ethnischen Deutschen gebildet wurde, massenhafte Verhaftungen und Hinrichtungen von polnischen Eliten im Herbst 1939 bis Anfang 1940 durch. Die Koexistenz von formeller Legalität und offener Illegalität war nicht widersprüchlich, sondern komplementär, da Dekrete und Gerichte Permanenz signalisierten, während Terror den Boden für die Integration bereinigte. Dieser Artikel präsentiert auf Basis von Archivdokumenten und einer systematischen Überprüfung aktueller Forschung Pommern als Modellfall nationalsozialistischer Annexion. Er hebt das Zusammenspiel von Verwaltung, Recht und Gewalt hervor und identifiziert Forschungslücken bezüglich des Alltagslebens, lokaler Kollaboration und vergleichender Besatzungsmodelle.
Dariusz Makiłła (Fri,) untersuchte diese Frage.
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