Lebenspflegepläne beinhalten die Synthese vielfältiger und manchmal divergierender Informationen in einen dokumentierten Plan, der dynamisch integrierte Bedürfnisse und zugehörige Kosten darstellt. Aus den frühen Wurzeln der 1970er Jahre, mit Ursprüngen in der experimentellen Verhaltensanalyse, Entwicklungspsychologie und Fallmanagement, hat sich die Lebenspflegeplanung zu einem gut etablierten Feld entwickelt, das sowohl klinisch als auch forensisch anerkannt ist (Weed, 2010; Weed und Berens, 2012). Die Philosophien, Grundlagen und Methoden der Lebenspflegeplanung wurden in einer breiten Palette von Publikationen gut überprüft (Deutsch, Allison und Reid, 2003; Riddick-Grisham und Deming, 2011; Weed und Berens, 2010). Zu den Schlüsselaspekten gehören: 1) eine konsistente Methodologie zur effektiven Analyse der Bedürfnisse des Evaluierenden; 2) bedarfsorientierte Empfehlungen, die auf die spezifische Person zugeschnitten sind und eine Basis in der bekannten medizinischen und rehabilitationswissenschaftlichen Forschungsliteratur haben; und 3) starke medizinische, rehabilitative, fallmanagement-technische und psychologische Grundlagen (Deutsch 1995; 2013).
Harvey E. Jacobs (Mon,) hat diese Frage untersucht.
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