Zusammenfassung Angesichts der zahlreichen Bedrohungen für das künftige Bestehen und Wohlergehen der Menschheit entwickelt sich das internationale Recht zunehmend in Richtung der Anerkennung von Menschenrechtsverpflichtungen gegenüber zukünftigen Generationen (FG). Dieser Artikel untersucht, ob der führende internationale Menschenrechtsvertrag zum Schutz der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte, der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, so verstanden und interpretiert werden kann, dass er für FG gilt. Es wird festgestellt, dass FG zwar zum Zeitpunkt der Ausarbeitung des Pakts nicht ausdrücklich als Rechteinhaber in Betracht gezogen wurden, eine teleologische und evolutionäre Interpretation des Pakts jedoch die Anerkennung von Verpflichtungen gegenüber FG unterstützt. Der Artikel argumentiert weiter, dass, obwohl die Anerkennung von Verpflichtungen gegenüber FG im Rahmen des Pakts eine begrüßenswerte Entwicklung darstellt, dies mit einer grundlegenden Neubewertung vieler der grundlegenden Doktrinen des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte einhergehen muss. In welchem Rahmen diese Neubewertung stattfinden sollte, wird im Kontext von zwei wichtigen Doktrinen - progressiver Realisierung und dem maximalen Einsatz verfügbarer Ressourcen - untersucht.
Liebenberg et al. (Tue,) untersuchten diese Frage.
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