Der Gerichtshof der Europäischen Union (CJEU) gewährt der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) allgemeine Vorrangstellung gegenüber der E-Commerce-Richtlinie (ECD). Aus ersterer leitet der Gerichtshof drei Verpflichtungen für Online-Marktplätze ab: alle Angebote vor der Veröffentlichung auf sensible Daten zu prüfen, bei Bedarf die Identität des Inserenten zu verifizieren und die Verbreitung veröffentlichter Inhalte durch Dritte so weit wie möglich zu verhindern. Dieses Urteil überzeugt weder in seinen Argumenten noch in seinem Ausgang, und seine übermäßige Tendenz läuft Gefahr, Grundpfeiler des Internetrechts zu demolieren.
Tobias Mast (Thu,) hat diese Frage untersucht.
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