Zusammenfassung Mit beachtlichen praktischen Konsequenzen hat der IV. Senat des BFH in einem obiter dictum mit Urteil vom 19.7.2018 seine langjährige Rechtsprechung zur sog. „doppelten Mitunternehmerstellung“ i.S.d. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG aufgegeben. Neben der Relevanz für den Steuerpflichtigen und dem ausgelösten lebhaften steuerlichen Diskurs wirft der vom IV. Senat angedeutete dogmatische Ansatz auch eine tiefergreifende rechtsmethodische Frage auf: In welchen Grenzen kann die Rechtsprechung im Rahmen der typologischen Rechtsfindung Typusmerkmale zu unverzichtbaren Tatbestandsvoraussetzungen erklären? Die Frage führt auf grundlegende rechtstheoretische Besonderheiten von Typusbegriffen und der Notwendigkeit ihrer Beachtung im Rahmen der Rechtsanwendung zurück. Der nachfolgende Beitrag dient dazu, sich diesen rechtstheoretischen Hintergründen an dem aktuellen Beispiel zu widmen. Da der IV. Senat des BFH seit seinem obiter dictum die konkrete Rechtsfrage, in dessen Rahmen die methodischen Erwägungen relevant werden, auch in seinen jüngst zu dem Themenkomplex ergangenen Urteilen noch immer offen gelassen hat, erlangt die rechtstheoretische Fragestellung zudem unmittelbare praktische Relevanz.
Lars-Henrik Kahle (Sat,) studied this question.
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