Zusammenfassung Die Gründung einer Familienstiftung erfreut sich in der steuerlichen Nachfolgeberatung nach wie vor großer Beliebtheit, da sie nicht nur eine langfristige Sicherung des Familienvermögens, sondern zudem eine i.d.R. auf mehrere Generationen gerichtete Versorgungsplanung ermöglicht. Dabei werden seit jeher auch die Nutzung ausländischer Stiftungsformen, bspw. in Liechtenstein, in Betracht gezogen. Der deutsche Gesetzgeber versucht seit jeher solche Gestaltungsüberlegungen weniger attraktiv zu machen. So wurde etwas das Steuerklassenprivileg des § 15 Abs. 2 Satz 1 ErbStG nur für die Vermögensausstattung inländischer Stiftungen gewährt. Der EuGH hatte mit seinem Urteil v. 13.11.2025 (C-142/24) über die Unionsrechtsmäßigkeit zu entscheiden. Der folgende Beitrag analysiert diese Entscheidung und stellt die Folgen für die Beratungspraxis dar.
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Katharina Schlücke
Internationale SteuerRundschau
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Katharina Schlücke (Fri,) studied this question.
www.synapsesocial.com/papers/6a0414a279e20c90b44448ef — DOI: https://doi.org/10.9785/isr-2026-150504
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