Zusammenfassung Das BMF-Schreiben v. 3.3.2026 über die Fahrzeugüberlassung an Arbeitnehmer zu privaten Zwecken als tauschähnlichen Umsatz sowie ein entsprechendes beim BFH unter dem Az. V R 42/ 25 anhängiges Verfahren (Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz v. 27.6.2024 - 6 K 1073/22, EFG 2026, 421) geben Anlass, sich mit dem damaligen BFH-Urteil v. 30.6.2022 (V R 25/21, BStBl. II 2026, 254 = UR 2022, 846) nochmal kritisch auseinanderzusetzen und für eine erneute EuGH-Vorlage zu plädieren.
Bertrand Monfort (Fri,) studied this question.