Zusammenfassung Der V. Senat des BFH hat mit Urteil v. 22.11.2018 die Unternehmerfähigkeit der Bruchteilsgemeinschaft verneint. Um diese Rechtsprechung zu korrigieren, hat der Gesetzgeber § 2 Abs. 1 Satz 1 UStG um eine Klausel ergänzt, nach der die Unternehmereigenschaft nicht davon abhängig ist, ob der Unternehmer „nach anderen Vorschriften rechtsfähig ist“. Der Verfasser wendet sich in seinem Beitrag gegen die Argumentation von Heuermann, der an der Rechtsauffassung des V. Senats festhält und die gesetzliche Neuregelung vor allem wegen unionsrechtlicher Vorgaben als „sinnlos“ bezeichnet.
Otto-Gerd Lippross (Mon,) studied this question.