Zusammenfassung Die „Zweite Verordnung zur Änderung der Justizzuständigkeitsverordnung“ vom 3.6.2025 hat in NRW viele Zuständigkeitskonzentrationen eingeführt oder geändert. Eine weitere praxisrelevante Änderung gerichtlicher Zuständigkeiten folgt versteckt aus einer am 23.12.2025 in Kraft getretenen Änderung des EnWG. Dieser Beitrag verschafft einen Überblick über diese bislang kaum publizierten Neuerungen, da insbesondere die für die zweite Instanz eingeführten Konzentrationen bereits zu unzulässigen Berufungen geführt haben, wie erste dazu veröffentlichte Entscheidungen zeigen.
Oliver Seggewiße (Wed,) studied this question.