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Auf EU-Ebene koexistiert der rechtliche Rahmen für Marken mit nationalen Systemen, die durch die Markenrichtlinie Richtlinie (EU) 2015/2436 vom 16. Dezember 2015 harmonisiert sind. Neben dem nationalen Weg gibt es weitere mögliche Wege zum Markenschutz in der EU, darunter den Benelux-Weg, die EU-Marke, die 1994 eingeführt wurde, und den internationalen Weg. Die Verordnung (EU) 2017/1001 vom 14. Juni 2017 über die Unionsmarke kodifiziert und ersetzt alle vorherigen EG-Verordnungen zur EU-Marke. Die Kodifizierung wurde aus Gründen der Klarheit vorgenommen, da das System der Unionsmarken bereits mehrfach substantiell geändert wurde. Die EU-Marke hat einen einheitlichen Charakter und eine gleichwertige Wirkung in der gesamten EU. Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) ist für die Verwaltung der EU-Marke und der EU-Designs verantwortlich.
Gheoculescu et al. (Fri,) untersuchten diese Frage.