Zusammenfassung Die Europäische Union plant die Errichtung eines multilateralen Investitionsgerichts (MIC) im Rahmen ihrer laufenden Reformen des Investitionsrechts, die darauf abzielen, die Macht der Staaten und der EU-Regulierungsbehörden auf Kosten des Investitionsschutzes zu stärken. Ein MIC wird vorerst ein plurilaterales und kein multilaterales Unterfangen sein, beschränkt auf eine Gruppe gleichgesinnter Staaten (und die EU selbst). Dieser Artikel versucht zu beantworten, ob die Einrichtung eines MIC tatsächlich zur Stärkung der Staaten gegenüber Investoren beitragen wird. Um diese Frage zu beantworten, vergleiche ich das MIC mit anderen internationalen Gerichten (Gerichtshof der EU, Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Internationaler Gerichtshof). Anschließend analysiere ich den institutionell-prozeduralen Rahmen des MIC. Abschließend theoretisiere ich über strategisches Verhalten und Anreize der MIC-Richter. Alle diese Überlegungen zeigen, dass das MIC eher ein Instrument zur Stärkung des Investitionsschutzes als zu dessen Schwächung werden könnte.
Paweł Marcisz (Mon,) untersuchte diese Frage.
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